Aufgaben des Vereins
   
  Unsere Aufgaben gestalten sich nach der Satzung.
Auszug aus § 2 unserer Satzung
   
  Zweck und Aufgabe des Vereins 
Gemeinnützigkeit 
 
 
1. Der Tierschutzverein Lübbenau und Umgebung e.V. mit Sitz in Lübbenau verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch:
2.1. Der "TSV" vertritt und fördert den aktiven Tierschutz. Er setzt sich für die Schaffung und Erhaltung grundlegender Lebensbedingungen für die Tiere ein. 
2.2. Auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Bestimmungen kann der Verein Einfluss auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften bei Tierversuchen, in Tierheimen der Nutzviehhaltung, in der Haus- und Heimtierhaltung und auf Schlachthöfen nehmen.
2.4. Der Verein versteht sich als helfende und vermittelnde Anlaufstelle für Tiere in Not. Jede Form von Tiermisshandlung oder Tierquälerei ist vorbehaltlos zu bekämpfen.
3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.