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| 1. |
Der Tierschutzverein Lübbenau und Umgebung e.V. mit Sitz in
Lübbenau
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. |
| 2. |
Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch: |
| 2.1. |
Der "TSV" vertritt und fördert den aktiven Tierschutz.
Er
setzt sich für die Schaffung und Erhaltung grundlegender Lebensbedingungen
für die Tiere ein. |
| 2.2. |
Auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Bestimmungen kann der
Verein
Einfluss auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften bei Tierversuchen,
in Tierheimen der Nutzviehhaltung, in der Haus- und Heimtierhaltung und auf Schlachthöfen
nehmen. |
| 2.4. |
Der Verein versteht sich als helfende und vermittelnde Anlaufstelle
für Tiere in Not. Jede Form von Tiermisshandlung oder Tierquälerei
ist vorbehaltlos zu bekämpfen. |
| 3. |
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. |